Vorankündigung zum neuen Modul ameax Arbeitszeiterfassung
Arbeitszeiterfassung leicht gemacht – künftig auch in der ameax Unternehmenssoftware
Die Arbeitszeiterfassung kommt: Laut §3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG (Urteil 1 ABR 22/21 vom 13.09.2022) verpflichten sich Arbeitgeber, ab dem Jahr 2023 laut dem Bundesarbeitsgericht ein System zur Arbeitszeiterfassung einzuführen und ordnungsgemäß anzuwenden. Es müssen folgende Daten erfasst werden:
- Beginn und Ende der Arbeitszeiten (Arbeitszeitdauer)
- Pausenzeiten
- Überstunden
Im Laufe des ersten Quartals veröffentlichen wir darum unser neues Modul ameax Arbeitszeiterfassung, um Sie auch bei dieser Reform wieder tatkräftig zu unterstützen. Doch diese Systemerweiterung dient nicht nur als klassische „Stempeluhr“. Ihre positiven Aspekte sind deutlich:
- Transparenz im Unternehmen: Mitarbeiter sehen, ob Ihre Kollegen verfügbar sind, als abwesend angezeigt werden oder beispielsweise Urlaub eingetragen haben.
- Urlaubsanträge und Arbeitszeitkorrekturen können schnell und digital erfasst, genehmigt oder auch bearbeitet werden.
- Übersicht für den Arbeitnehmer z. B. wie viele Urlaubstage noch zur Verfügung stehen oder wie viele Überstunden aktuell auf dem Zeitkonto sind.
- Ebenfalls für Mitarbeiter im Homeoffice oder Außendienst problemlos nutzbar.
- Arbeitgeber können vor dem Gesetzgeber die Einhaltung der Arbeits- und Pausenzeiten nachweisen.
Mit unserem neuen Modul ameax Arbeitszeiterfassung bekommen Sie alles aus einer Hand und müssen sich nicht auf die Suche nach einer zusätzlichen Software für Ihr Unternehmen begeben.
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